Wir kennen das alle: Mal schnell das Auto irgendwo stehen lassen um schnell ein paar Besorgungen zu machen. Wie hoch ist hier nicht die Versuchung sein Auto in zweiter Reihe oder vor einer Ausfahrt stehen zu lassen? Manch einer tut dadurch niemandem wirklich weh, andere wiederum blockieren ernsthaft den Verkehr oder schaden den Mitmenschen, indem sie sich auf Radwege oder Behindertenparkplätze stellen.
In immer mehr deutschen Städten wird rigoros abgeschleppt. So kann es sein, dass nach einem kleinen Einkauf schon mal das Auto weg ist. Doch nicht immer ist das Abschleppen des Wagen verhältnismäßig. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor, auf das die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hinweist.
In dem konkreten Fall hatte die Polizei zwei Kleinlaster und einen Anhänger mit englischem Kennzeichen abschleppen lassen, da sie seit mehreren Wochen auf dem Gehweg geparkt waren und auch zwei Verwarnungen erfolglos blieben. Ein Passant hatte sich zwar bei der Polizei gemeldet und gesagt, dass die Wagen zu einer nahegelegenen Kfz-Werkstatt gehörten und auch der Inhaber der Werkstatt hatte Bescheid gesagt, dass er zwar nicht der Eigentümer, aber der Verfügungsberechtigte sei. Ihm wurden am Ende lediglich die Kosten in Höhe von 1000 Euro in Rechnung gestellt.
Die Richter entschieden in diesem Fall, dass das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sei. Der Verkehr sei nicht behindert worden und die Polizei hatte die Fahrzeuge dort wochenlang geduldet. Hier hätte man sich mehr Zeit nehmen müssen den Verantwortlichen zu ermitteln, vor allem bei diesen hohen Kosten.
Der Autobauer Toyota hat momentan ganz schön zu kämpfen: Eine peinlichere Rückrufaktion folgt auf die nächste und nun muss er in den USA auch noch eine Geldstrafe in Rekordhöhe zahlen. Schlimmer kann es in dieser Hinsicht kaum noch kommen…
Erst wurde der Prius aufgrund von Mängeln in die Werkstatt zurückgerufen, dann der GX 460 von Lexus und letzte Woche schließlich der Minivan Typ Sienna. Hier besteht die Gefahr, dass das Reserverad abfällt, da Streusalz die Halterung so stark angreift, dass diese einfach durchrostet.
Doch nicht nur diese größten Rückrufaktionen aller Zeiten kratzen enorm am Image von Toyota, nun muss auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 16,4 Millionen Euro gezahlt werden. Normalerweise hätte der Autobauer die US-Regierung innerhalb von fünf Tagen über solche gravierenden Mängel informieren müssen. Toyota hat allerdings über Monate hinweg nichts gesagt.
Die Geldstrafe ist die höchste aller Zeiten, die bisher die US-Bundesbehörde für Straßen- und Verkehrssicherheit NHTSA verhängt hat. Der Rekord betrug bisher 1 Million Dollar und musste im Jahr 2004 von GM aufgrund einer Rückrufaktion von defekten Scheibenwischern gezahlt werden.
Nach der sogenannten „Singapur-Affäre“ 2009 wurde der ehemalige Teamchef von Renault vom Motorsport Weltverband FIA auf Lebenszeit für die Formel 1 gesperrt. Doch das hat Briatore natürlich nicht auf sich sitzen lassen.
Was folgten waren unendlich erscheinende Rechtsstreits. Briatore gewann sogar vor Gericht und wollte dann die FIA auf Schadensersatz verklagen, da ihm durch die Sperre ein großer finanzieller Schaden entstanden sei.
Nun haben beide Parteien wohl genug von den Streitigkeiten und konnten sich auf einen Vergleich einigen: Briatore darf ab Januar 2013 wieder in die Formel 1 zurückkehren und verzichtet dafür im Gegenzug auf alle rechtlichen Schritte gegen die FIA.
Es bleibt also spannend, ob Briatore 2013 seinen Weg zurück findet und vor allem bei welchem Team…
Viele Diabetiker kennen das fortwährende Problem mit dem abfallenden Blutzucker. Es kann ganz schnell gehen und auf einmal geht nichts mehr. Blöd nur, wenn das in einer wichtige Situation passiert. Daher müssen Diabetiker auch vor dem Fahren eines Autos unbedingt immer ihren Bluzuckerspiegel messen und dafür sorgen, dass er auch während der Fahrt stabil bleibt. Ansonsten sind Unfälle vorprogrammiert und nach einem aktuellen Urteil auch der Führerschein weg.
In dem konkreten Fall ging es um einen Diabetiker, bei dem mitten auf der Autobahn der Bluzuckerspiegel in den Keller rutschte. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, streifte eine Betonwand, schlingerte und schleuderte über die Fahrbahn und kam dann schließlich quer zum Stehen. Zum Glück ist hier nichts Ernstes passiert, aber das Ganze hätte auch schnell ins Auge gehen können…
Die Behörde nahm dem Mann daraufhin, und weil dies auch nicht sein erster Unfall aufgrund von Unterzuckerung war, den Führerschein weg. Er zog vor Gericht, aber verlor.
Die Richter betonten noch einmal die Dringlichkeit einer regelmäßigen Messung vor dem Fahren. Halten sich Diabetiker nicht daran und verursachen Schaden, sind sie nicht in der Verfassung ein Auto zu lenken und müssen ihren Führerschein abgeben.
Dem Kläger bleibt jetzt nur noch eine Möglichkeit seinen “Lappen” wiederzubekommen: Er muss zu einer Diabetikerschulung und regelmäßig stabile Blutzuckerwerte dokumentieren und vorweisen…